Verkehrsrecht

Ob Auto-Kauf und Zulassung, rechtliche Fragen und Probleme rund um den Führerschein, Ordnungswidrigkeiten oder Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall: Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsbereich, mit dem nahezu jeder Verkehrsteilnehmer früher oder später in Kontakt kommt – freiwillig, meist aber unfreiwillig.

Unfall & Unfallregulierung

Wurde man in einen Verkehrsunfall verwickelt, sehen sich Unfallbeteiligte meist mit vielen rechtlichen Dingen konfrontiert. Hat man Schäden am Fahrzeug und/oder körperliche Schäden beim Unfall erlitten, gilt es nach dem Unfall effektiv Schadensersatzansprüche und ggfs. Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen: gegenüber dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung – außergerichtlich und bei Bedarf natürlich vor Gericht.

In dieser Situation sorgt professionelle anwaltliche Unterstützung dafür, dass Unfallgeschädigte nicht auf Schäden „sitzen bleiben“, die andere rechtswidrig verursacht haben.

Ordnungswidrigkeiten & Verkehrsstrafrecht

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, dem drohen Bußgelder und ggfs. „Punkte in Flensburg“. Ordnungswidrigkeiten, z. B. die Verletzung von Tempo-Limits oder Abstandsunterschreitungen, sind zwar meist nur mit relativ geringen Folgen belegt, können aber bei häufigen bzw. schwerwiegenden Verstößen ernsthafte Konsequenzen haben (hohe Bußgelder, Fahrverbot etc.). Zudem kann ein schwerwiegender Verkehrsverstoß Strafgesetze verletzen (z. B. Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss etc.) und so zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder zum Führerscheinentzug führen.

So ist es wichtig, beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat rechtzeitig auf einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht zurückzugreifen, um die Folgen eines Verkehrsverstoßes möglichst gering zu halten.

Führerschein

Der Führerschein ist gerade in ländlichen Regionen unabdingbar. Ein befristeter oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis kann deshalb auch schwerwiegendere berufliche Folgen haben, vor allem für Berufskraftfahrer und Pendler.

Ist der Führerschein in Gefahr, gilt es demnach nicht zu zögern mit anwaltlicher Hilfe z. B. gegen behördliche Maßnahmen vorzugehen. Steht zudem wegen eines Verkehrsverstoßes der Arbeitsplatz auf dem Spiel, unterstützen wir gerne auch im Arbeitsrecht.

Unser Beratungsangebot im Verkehrsrecht

Wir setzen uns außergerichtlich und vor Gericht in allen Bereichen des Verkehrsrechts für Sie ein – bundesweit: Wir beraten und vertreten Sie bei der Auseinandersetzung mit Unfallgegnern und deren Versicherungen, in Vertragsverhandlungen z. B. beim Autokauf oder aber in der Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft und Behörden.

Insbesondere Rechtsanwalt Kay Müffelmann steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht zur Seite. Zudem ist Rechtsanwältin Maren Rolink Ansprechpartnerin für verkehrsrechtliche Angelegenheiten in unserer Kanzlei.

Themen unserer Beratung im Verkehrsrecht sind u. a.:

  • Unfallregulierung / Unfallabwicklung Verkehrsunfall (z. B. Schadensersatz (Schäden am Pkw, Kleidungs- und Gepäckschäden, Heilbehandlungskosten), fiktive & konkrete Abrechnung des Fahrzeugschadens, Reparaturschaden, Totalschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden)
  • Ordnungswidrigkeiten / OWi (z. B. Verletzung Tempo-Limit, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, STOP-Schild überfahren, TÜV-Überschreitungen, Mängel am Fahrzeug)
  • Bußgeldbescheide („Knöllchen“)
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug / Fahrerlaubnisentzug
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung bzw. umgangssprachlich „Idiotentest“)
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht bzw. Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Vollrausch, fahrlässige / vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung im Unfallkontext, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • Fahrzeugreparatur / Werkstatt
  • Kfz-Kauf / Kfz-Verkauf (Auto-Kauf, Kauf und Verkauf von Nutzfahrzeugen)
  • Leasing (privates Pkw-Leasing, Firmenwagen-Leasing, Fuhrpark etc.)
  • Gewährleistung Fahrzeugkauf

Kontakt

Sekretariat

Sina Lühring

Telefon: 04231 30 04 - 31
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Mietrecht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Fachanwalt für Verkehrsrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Kay Müffelmann
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kay Müffelmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Kay Müffelmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 1990 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 1992 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Kay Müffelmann wurde 1961 in Verden geboren. Nach seinem Abitur studierte er an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Jahr 1987 legte er in Hannover sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem anschließenden Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte er 1990 ebenfalls in Hannover sein zweites Staatsexamen. Noch im selben Jahr wurde Kay Müffelmann zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kay Müffelmann berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 1998 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2009 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Mitgliedschaften:

 

Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

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