Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe versehen werden. Wird ein Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet, gilt es für diese Person, vor allem einen „kühlen Kopf“ zu bewahren, ihre Rechte zu kennen und davon mit anwaltlicher Unterstützung Gebrauch zu machen. Das gilt u. a. und vor allem für das Aussageverweigerungsrecht, aber auch für das Zeugnisverweigerungsrecht naher Angehöriger eines Beschuldigten.

Akteneinsicht

Wem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat selbst kaum Möglichkeiten, sich gegen strafrechtliche Anschuldigungen effektiv zur Wehr zu setzen. Wichtiger erster Schritt im Rahmen einer Strafverteidigung ist deshalb, für den Beschuldigten Akteneinsicht zu nehmen. Denn nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und so den Stand des Ermittlungsverfahrens in Erfahrung bringen: eine wichtige Voraussetzung, eine effiziente Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.

Verteidigung

Ob allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Kapitalstrafrecht: Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, gilt es zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger zurate zu ziehen. Nur das ermöglicht, den Ausgang eines Strafverfahrens bestmöglich zu beeinflussen.

Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist strafrechtliche Unterstützung hingegen auch präventiv ein wichtiges Thema: Compliance kann z. B. strafrechtliche Risiken erheblich reduzieren.

Rechtsmittel

Ein Strafverfahren endet nicht zwangsläufig mit einer Einstellung oder einer erstinstanzlichen Verurteilung. Verurteilte und Staatsanwaltschaft können Rechtsmittel gegen Strafurteile einlegen (Berufung oder Revision). Die Aufgabe professioneller Strafverteidigung ist, nach einem Urteil die Sinnhaftigkeit eines Rechtsmittels zu prüfen und ggfs. fristgerecht Rechtsmittel einzulegen.

Vor allem aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Revisionsstrafrecht sind wir bundesweit kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zur Revision im Strafrecht.

Fachanwälte für Strafrecht

Seit Kanzleigründung ist Strafrecht ein Schwerpunkt unserer Sozietät. So sind in unserer Kanzlei vier Fachanwälte für Strafrecht Ansprechpartner für alle strafrechtlichen Angelegenheiten:

Wolfgang Struif – Rechtsanwalt, Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Jürgen Meyer – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Kay Müffelmann – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Jakob Struif – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Unsere Strafverteidiger verfügen über umfassende, langjährige Erfahrung: Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen sie über umfassende theoretische Kenntnisse im Strafrecht. Zugleich zeichnet sie erhebliche praktische Erfahrung als Strafverteidiger aus.   

Unser Beratungsangebot im Strafrecht

Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Sie auch in umfangreichen Verfahren – bei Bedarf als Team. Auch in Fällen, in denen gegen mehrere Beschuldigte ein Strafverfahren geführt wird, stehen wir als Strafverteidiger zur Verfügung.

Zu unseren Beratungsthemen im Strafrecht gehören u. a.:

  • allgemeines Strafrecht (Betrug, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Raub, Erpressung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Waffengesetz)
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • Betäubungsmitteldelikte (unerlaubter Besitz, Einfuhr, Anbau von BtM etc.)
  • Sexualstrafrecht (sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, Kinderpornografie etc.)
  • Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsmittel (Berufung und Revision)
  • Wiederaufnahme
  • Strafvollstreckung (Haft, Haftprüfung, vorzeitige Entlassung etc.)

Rechtsanwälte

Seit Kanzleigründung ist Strafrecht ein Schwerpunkt unserer Sozietät. So sind in unserer Kanzlei vier Fachanwälte für Strafrecht Ansprechpartner für alle strafrechtlichen Angelegenheiten

Strafrecht - Schwerpunkt der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Wolfgang Struif
Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Struif

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Sandra Ullrich)

Wolfgang Struif ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Notar a.D. Im Jahr 1985 gründete er die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Rechtsanwalt Wolfgang Struif wurde 1944 in Bad Essen geboren. Er studierte von 1966 bis 1968 in Hamburg und von 1968 bis 1971 in Hamburg Rechtswissenschaften. Nach zehnjähriger Studienunterbrechung (hier klicken) legte er 1982 sein erstes Staatsexamen ab und absolvierte nach anschließendem Referendariat 1985 sein zweites Staatsexamen am OLG Celle. Im gleichen Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete direkt im Anschluss die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und umfassenden praktischen Erfahrungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Struif seit 1997 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Zudem wurde er 1996 vom Präsidenten des OLG Celle zum Notar bestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare im Jahr 2014 aus.

Mitgliedschaften:

Kay Müffelmann
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kay Müffelmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Kay Müffelmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 1990 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 1992 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Kay Müffelmann wurde 1961 in Verden geboren. Nach seinem Abitur studierte er an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Jahr 1987 legte er in Hannover sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem anschließenden Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte er 1990 ebenfalls in Hannover sein zweites Staatsexamen. Noch im selben Jahr wurde Kay Müffelmann zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kay Müffelmann berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 1998 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2009 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Mitgliedschaften:

 

Dr. Jürgen Meyer
Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Jürgen Meyer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Frau Ullrich)

Dr. Jürgen Meyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit 1998 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2001 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Meyer wurde 1965 in Varel geboren. Nach seinem Abitur studierte er zwischen 1986 und 1992 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Kiel und Mainz, wo er 1992 sein erstes Staatsexamen ablegte. Das anschließende Referendariat leistete Dr. Jürgen Meyer in Verden und Karlsruhe ab und absolvierte im Herbst 1995 in Hannover sein zweites Staatsexamen. Einen Monat später folgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Anschließend war Dr. Jürgen Meyer bis 1997 bei der Strafverteidigerkanzlei von Prof. Widmaier als Rechtsanwalt tätig.

Dr. Jürgen Meyer berät und vertritt MandantInnen ausschließlich in allen Bereichen des Strafrechts.

Auf dem Gebiet des Strafprozessrechts verfasste Dr. Jürgen Meyer seine Dissertation zum Thema „Der Urkundenbeweis in der Hauptverhandlung“, woraufhin ihm im Jahr 1999 der Doktortitel verliehen wurde. Im selben Jahr erhielt er auch die Berechtigung, aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Mitgliedschaften:

Vortragstätigkeiten:

Veröffentlichungen:

Auszeichnungen:

Jakob Struif LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht

Jakob Struif LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Jakob Struif ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2015 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2020 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Jakob Struif wurde 1983 in Bremen geboren. Nach seinem Abitur studierte er von 2005 bis 2011 an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und legt 2011 dort sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Rechtsreferendariat beim OLG Schleswig absolvierte er im Jahr 2015 sein zweites Staatsexamen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Ende 2015 ist Jakob Struif in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafrecht und Sportrecht tätig. Im Sportrecht absolvierte er von 2016 bis 2018 eine Ausbildung zum Master of Law (LL.M.) an der Sporthochschule Köln und der Universität Gießen. Die abschließende Masterarbeit verfasste er zum Thema „Die Straftatbestände Sportwettbetrug (§265 c StGB) und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§265d StGB)“.
Im März 2019 schloss er sein Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Seit 2019 ist Rechtsanwalt Jakob Struif aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zudem berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.   

Mitgliedschaften: