Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, selbstverständlich jedoch nie im gleichen Fall. So können wir „gängige“ Argumente der jeweiligen Gegenseite stets nachvollziehen und unsere Mandanten immer bestmöglich unterstützen.

Für Arbeitnehmer

Arbeitsrechtliche Themen für Arbeitnehmer sind vielfältig und oftmals zugleich vielschichtig. Das gilt für Fragen rund um das Bewerbungsverfahren (AGG etc.) und den konkret vorgelegten Arbeitsvertrag. Das gilt aber ebenso im laufenden Arbeitsverhältnis (z. B. Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Elternzeit und Elterngeld, Arbeitszeugnis, Anspruch auf Pflegeteilzeit, Abmahnung etc.) bis hin zum Ende eines Arbeitsverhältnisses durch (fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Hinzu kommen oftmals kurze Fristen, in denen Arbeitnehmer Rechte und Ansprüche geltend machen können. So gilt z. B. bei Kündigung oder Änderungskündigung eine Klagefrist von nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bzw. Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Da gerade für Arbeitnehmer viel auf dem Spiel steht, ist rechtzeitige verlässliche anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht mit dem richtigen Augenmaß unerlässlich.

Unser Beratungsangebot für Arbeitnehmer

Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer – auch als Betriebsrat – in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten und in allen Instanzen.

Im Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Maren Rolink zur Verfügung. Sollte eine streitige Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber nicht gewollt oder zielführend sein, steht zudem Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr als ausgebildete Mediatorin für die Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Verfügung.

Themen unserer Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sind u. a.:

  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
  • Teilzeit, Schwangerschaft, Elternteilzeit, Pflegeteilzeit
  • Eigenkündigung, ALG-Sperre etc.
  • Elternzeit, Elterngeld etc.
  • Befristung Arbeitsverhältnis, Anschlussbefristung
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
  • Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte
  • Kündigung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Arbeitszeugnis, Zeugnisanspruch, Zeugniskorrekturanspruch, Arbeitspapiere
  • ausstehende Lohn-/Gehaltsansprüche, Sonderzahlungen
  • Abgeltung von Überstunden
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Gleichbehandlung, Ansprüche wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote
  • Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung
  • Beteiligung Betriebsrat
  • Vertretung des Betriebsrats

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber unterschiedlicher Branchen und Größe sehen sich immer wieder mit Fragen des Arbeitsrechts konfrontiert.

Dabei existieren unterschiedliche Themen und Problematiken im Arbeitsrecht in Start-ups, in einem KMU oder einem Konzern. So sind Start-ups häufiger mit Fragen der Scheinselbstständigkeit und der Beschäftigung von freien Mitarbeitern (Freelancer etc.) konfrontiert. Mittlere und große Unternehmen hingegen sind regelmäßig mit Fragen des Kündigungsschutzes und der Mitarbeitermitbestimmung etc. befasst – Themen, die in Gründerunternehmen erst nach und nach relevant werden. Themen wie z. B. die korrekte Durchführung von Bewerbungsverfahren (AGG etc.), rechtskonforme und bedarfsgerechte Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse, aber auch Fragen des Arbeitsschutzes beschäftigen hingegen Unternehmen jeder Größe.

Gemeinsam ist dabei allen Arbeitgeberunternehmen: Rechtliche Beratung und Unterstützung im Arbeitsrecht – ggfs. unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Aspekte – ist von Beginn des Unternehmens an und während seines gesamten Bestandes von großer Bedeutung, um einen rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten.

Unser Beratungsangebot für Arbeitgeber

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber gerne in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: im Individualarbeitsrecht ebenso wie in Fragen des Kollektivarbeitsrechts, außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.

Im Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Maren Rolink zur Verfügung. Sollte eine streitige Auseinandersetzung mit Arbeitnehmern nicht gewollt oder zielführend sein, steht zudem Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr als ausgebildete Mediatorin für die Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Verfügung.

Themen unserer Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
  • Teilzeit (Elternteilzeit, Pflegeteilzeit etc.)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld etc.
  • Beschäftigung von Schwerbehinderten
  • Befristung Arbeitsverhältnis, Anschlussbefristung
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
  • Abmahnung von Arbeitnehmern
  • Kündigung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung
  • Kündigungsschutzklage, Änderungskündigungsschutzklage
  • Sonderkündigungsschutz (Betriebsrat, Schwangere etc.)
  • Arbeitszeugnis, Zeugnisanspruch, Zeugniskorrekturanspruch, Arbeitspapiere
  • ausstehende Lohn-/Gehaltsansprüche, Sonderzahlungen
  • Abgeltung von Überstunden
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Gleichbehandlung, Ansprüche wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung nach AGG
  • Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote
  • Fortbildungsvereinbarung
  • Beteiligung Betriebsrat

Kontakt

Sekretariat

Frau Knox

Telefon: 04231 30 04 - 16
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwältin

Rechtsgebiete

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Mietrecht

Strafrecht

Sportrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Arbeitsrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

                 04 23 1 / 30 04 34 (Sekretariat Frau Avanas)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

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