Vermögensnachfolge & Unternehmensnachfolge

Vermögende Personen und Unternehmer müssen sich andere Gedanken über ihre rechtliche Nachfolge machen als z. B. Personen ohne unternehmerische Verantwortung. Denn Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge und Vorsorge sind für diesen Personenkreis bereits in jungen Jahren ein wichtiges Thema.

Vorsorge

Im Kontext Vermögens- und Unternehmensnachfolge sollte das Thema „Vorsorge zu Lebzeiten“ nicht vernachlässigt werden. Denn Unternehmer und Personen mit großem Privatvermögen sollten unabhängig vom Lebensalter vorsorgen, damit im Falle eigener Handlungsunfähigkeit das Unternehmen handlungsfähig bleibt und/oder das private Vermögen von anderen zuverlässig verwaltet werden kann. Deshalb sind wir auch Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten (für Unternehmer) und Betreuungsverfügungen.

Vermögensnachfolge

Für vermögende Personen ist es ratsam, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wie man dieses Vermögen auf die nächste Generation überträgt. Denn bei der Vermögensnachfolge gilt es, ggf. über größere Zeiträume zu planen, um steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Dabei können auch gesellschaftsrechtliche Lösungen in Betracht zu ziehen und umzusetzen sein, um beispielsweise eine optimale Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge unter Beteiligung von Kindern und Enkelkindern zu ermöglichen (z.B. Family Pool). Nicht zuletzt kann das eheliche Güterrecht (Ehevertrag etc.) eine wichtige Rolle spielen, die es rechtzeitig zu bedenken gilt.

Unternehmensnachfolge

Vor allem für Unternehmensinhaber bzw. Unternehmensmitinhaber gilt es – unabhängig vom Lebensalter und Gesundheitszustand –, die eigene Nachfolge im Unternehmen sinnvoll zu planen und zu regeln, um die Fortführung und Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten (Vermeidung Zersplitterung durch gesetzliche Erbfolge), aber auch um eine „gerechte“ Behandlung und Absicherung aller Erben zu erreichen. Das gilt gleichermaßen für Einzelunternehmer, Freiberufler wie für (Mit-)Inhaber von Gesellschaften. Eine gute Regelung der Unternehmensnachfolge erfordert deshalb ein sehr individuelles Unternehmer-Testament, das nicht nur erbrechtliche Aspekte berücksichtigt, sondern auch Nachfolgeregelungen von Satzungen und Gesellschaftsverträgen adäquat berücksichtigt.

Unser Beratungsangebot im Bereich Vorsorge und Nachfolge

Wir beraten vermögende Privatpersonen und Unternehmer gerne und umfassend zu allen Fragen im Hinblick auf Vorsorge und Nachfolge. Wir klären Ihre persönliche Situation und planen und gestalten individuelle Lösungen für eine optimale Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge.

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfang Struif, Rechtsanwalt und Notar Holger Stüven, Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr sowie sowie Rechtsanwältin Maren Rolink.

Rechtsanwalt Holger Stüven steht Ihnen als Rechtsanwalt sowie alternativ für Beurkundungen als Notar zur Verfügung. Im Hinblick auf gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte unterstützt zudem Rechtsanwalt Wolfgang Struif.

Unsere Beratungsthemen im Bereich Vorsorge und Nachfolge sind u. a.:

  • Vorsorgevollmachten (für Unternehmer), Betreuungsverfügungen
  • Erstellung, Prüfung, Gestaltung von Unternehmertestamenten (Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften)
  • Vermeidung ungewollter Realisierung stiller Reserven im Betriebsvermögen
  • Unternehmensumgestaltung (ggf. Rechtsformwechsel)
  • Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
  • Veräußerung von freiberuflichen Unternehmen (Praxen, Kanzleien etc.) bei Einzelunternehmern ohne Nachfolger
  • Gestaltung des Übergangs / der Übernahme einer Kanzlei, Praxis etc.

Kontakt

Sekretariat

Frau Knox

Telefon: 04231 30 04 - 36
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

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Strafrecht

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Vermögens-/Unternehmensnachfolge - Struif, Müffelmann & Partner
Wolfgang Struif
Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Struif

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Sandra Ullrich)

Wolfgang Struif ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Notar a.D. Im Jahr 1985 gründete er die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Rechtsanwalt Wolfgang Struif wurde 1944 in Bad Essen geboren. Er studierte von 1966 bis 1968 in Hamburg und von 1968 bis 1971 in Hamburg Rechtswissenschaften. Nach zehnjähriger Studienunterbrechung (hier klicken) legte er 1982 sein erstes Staatsexamen ab und absolvierte nach anschließendem Referendariat 1985 sein zweites Staatsexamen am OLG Celle. Im gleichen Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete direkt im Anschluss die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und umfassenden praktischen Erfahrungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Struif seit 1997 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Zudem wurde er 1996 vom Präsidenten des OLG Celle zum Notar bestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare im Jahr 2014 aus.

Mitgliedschaften:

Holger Stüven
Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Holger Stüven

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

E-Mail Sekretariat: freitag@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 23 (Sekretariat Frau Freitag)

Holger Stüven ist Rechtsanwalt, Notar sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Stüven wurde 1964 in Hassel/Weser geboren. Nach seinem Abitur in Verden studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth. Im Jahr 1991 legte er in Bayreuth sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte Holger Stüven 1994 sein zweites Staatsexamen in Celle. Kurz darauf wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1994 bis 1999 als Rechtsanwalt in Hoya/Weser tätig.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht sowie im Miet- und WEG-Recht ist Rechtsanwalt Holger Stüven berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“, seit 2008 zudem den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Holger Stüven vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zum Notar bestellt. Seitdem liegt sein beruflicher Schwerpunkt in der Ausübung seiner Tätigkeit als Notar.

Mitgliedschaften:

Sybille Gerstmayr
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Sybille Gerstmayr

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Mediatorin

E-Mail Sekretariat: espowe@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 40 (Sekretariat Frau Espowe)

Sybille Gerstmayr ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und seit 2018 für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr wurde 1965 in Verden geboren. Nach ihrem Abitur studierte sie von 1984 bis 1990 an den Universitäten in Würzburg und Göttingen Rechtswissenschaften und absolvierte in Göttingen im Jahr 1990 ihr erstes Staatsexamen. Anschließend nahm Sybille Gerstmayr ihr Referendariat in Verden und Lüneburg auf und absolvierte 1994 in Hannover ihr zweites Staatsexamen. 1996 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin tätig: Von 1996 bis 2010 war sie Partnerin der Kanzlei Dr. Harupa & Partner, von 2011 bis 2017 im Zusammenschluss mit weiteren Rechtsanwälten Partnerin einer eigenen Kanzlei, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr ist schwerpunktmäßig im Familienrecht sowie im Erbrecht tätig. Aufgrund ihrer besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse führt Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr seit dem Jahr 2000 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“.

Seit Abschluss ihrer Ausbildung zur Mediatorin im Jahr 2014 führt Sybille Gerstmayr auch Mediationsverfahren durch, die sich zur außergerichtlichen und einvernehmlichen Konfliktlösung im Familienrecht, aber auch in anderen Rechtsbereichen anbieten.

Mitgliedschaften: