Baurecht & Architektenrecht

Im privaten Baurecht sind wir Ansprechpartner für alle, die an einem Bauprojekt beteiligt sind und rechtliche Unterstützung benötigen. Wir vertreten Bauherren wie auch Unternehmen der Baubranche, jedoch nie im selben Fall. So kennen wir „beide Seiten“ und können so in jedem Fall erfolgreich auf Argumente der Gegenseite eingehen.

Für Bauherren

Bauprojekte gehen oft mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken einher. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Vorfeld des Bauprojektes, im laufenden Projekt und nach Abschluss der Arbeiten rechtlich abzusichern: Vor allem Bauverträge sollten anwaltlich überprüft werden, um bestmöglich für Risiken, die durch Planungsmängel oder Baumängel entstehen können, gewappnet zu sein. Auch Insolvenzrisiken in der Baubranche lassen sich bis so zu einem gewissen Grad eindämmen.

Treten während und/oder nach der Bauphase rechtliche Probleme mit Bauträgern oder Architekten auf, ist es dann wichtig und sinnvoll, mögliche Ansprüche professionell prüfen und nötigenfalls effizient anwaltlich durchsetzen zu lassen.

Zu den Beratungsthemen im Baurecht und Architektenrecht für Bauherren gehören u. a.

  • Prüfung, Erstellung und Verhandlung Immobilienkaufvertrag
  • Prüfung und Erstellung von Bauverträgen
  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung, Mängel des Architektenwerks
  • Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei Mängeln
  • Aufforderung zur Nachbesserung unter Fristsetzung Mängelbeseitigungsklage
  • Ersatzvornahme mit Vorschussanspruch und Vorschussklage
  • Schadensersatz, Minderung, Zurückbehaltungsrecht
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen

Für Unternehmen der Baubranche

Projekte von Bauträgern, Immobiliengesellschaften, Architekten und anderen Ingenieuren sind oft vielschichtig und mit finanziellen Risiken verbunden. Vor allem verlässliche Verträge mit Bauherren, aber auch Kooperationspartnern und Subunternehmern sind deshalb von enormer Bedeutung und sollten bestenfalls professionell auf individuelle Umstände und Anforderungen eines Projekts angepasst werden, um maximale rechtliche Sicherheit zu bieten.

Aber auch während und nach der Bauphase ist professionelle rechtliche Unterstützung oft unerlässlich. Das gilt v. a. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten der am Projekt Beteiligten, bei ausbleibenden Zahlungen, verweigerten Abnahmen oder falls Gewährleistungsansprüche (Schadensersatz, Minderung etc.) geltend gemacht werden.

Unsere Beratungsthemen im Baurecht und Architektenrecht für Unternehmen der Baubranche sind u. a.:

  • Baumängel, Mängelrechte, mangelhafte Bauüberwachung
  • Selbstständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung bei (vermeintlichen) Baumängeln
  • Nachbesserungsverlangen unter Fristsetzung, Mängelbeseitigungsklage
  • Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz, Minderung
  • Forderungsmanagement
  • Abwehr ungerechtfertigter Werklohnforderungen und Vertragsstrafen

Unser Beratungsangebot im Baurecht und Architektenrecht

Wir beraten Sie als Bauherr, aber auch als Bauträger oder ausführender Handwerker in allen Fragen des privaten Baurechts: Wir unterstützen bei Vertragsverhandlungen, in der außergerichtlichen Kommunikation und vertreten Ihre rechtlichen Interessen bei Bedarf natürlich effizient vor Gericht.

Als Ansprechpartner im Baurecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kay Müffelmann zur Seite. Im notariellen Bereich, insbesondere für Bauträgerverträge ist in unser Kanzlei Notar Holger Stüven Ihr Ansprechpartner.

Kontakt

Sekretariat

Sina Lühring

Telefon: 04231 30 04 - 31
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Mietrecht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Baurecht und Architektenrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Kay Müffelmann
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kay Müffelmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Kay Müffelmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 1990 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 1992 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Kay Müffelmann wurde 1961 in Verden geboren. Nach seinem Abitur studierte er an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Jahr 1987 legte er in Hannover sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem anschließenden Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte er 1990 ebenfalls in Hannover sein zweites Staatsexamen. Noch im selben Jahr wurde Kay Müffelmann zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kay Müffelmann berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 1998 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2009 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

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