IT-Recht

Das Internet bietet für Verbraucher wie für Unternehmer unzählige Vorteile und Möglichkeiten. Das Internet bringt aber zugleich ganz eigene rechtliche Aspekte und Fragestellungen mit sich, die zum Bereich Informationstechnologierecht – kurz IT-Recht – zählen.

Für Verbraucher

Mit dem IT-Recht kommen Verbraucher in unterschiedlicher Weise in Berührung: einerseits schützen spezielle Vorschriften Verbraucher „im Netz“, z. B. mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht. Andererseits birgt die Internetnutzung rechtliche Stolperfallen: bei illegalen Up- und Downloads von Musik, Videos und Computerspielen (sog. illegales Filesharing) drohen z. B. kostspielige Abmahnungen. Und auch soziale Medien bergen für Verbraucher Rechtsrisiken: unzulässige Meinungsäußerungen oder die Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“ können ebenfalls Abmahnungen provozieren oder bei Betroffenen Ansprüche auslösen, denen man sich plötzlich ausgesetzt sieht. Und nicht zuletzt tappen gerade Verbraucher im Internet häufig in sog. Abo-Fallen.

Unser Beratungsangebot im IT-Recht für Verbraucher

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wurden Ihre Rechte „im Netz“ verletzt, vertreten wir Sie – außergerichtlich und vor Gericht. Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Maren Rolink. Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und aufgrund ihres Masters (LL.M.) im Bereich „Informationsrecht“ steht sie Ihnen mit umfassenden theoretischen Kenntnissen und Praxiserfahrung zur Verfügung.

Unsere Beratungsthemen im IT-Recht für Verbraucher sind u. a.:

  • Kaufvertrag im Internet
  • Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften
  • AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Abo-Fallen
  • Abmahnung Filesharing Musik
  • Abmahnung Filesharing Film / Video
  • Abmahnung Filesharing Computerspiele
  • Urheberrechtsverletzung (Fotos, Texte etc.)
  • Verletzung Recht am eigenen Bild, Beleidigung in sozialen Medien etc.
  • Unterlassungsanspruch, Abgabe (strafbewehrte) Unterlassungserklärung etc.

Für Unternehmen

Unternehmen betrifft das IT-Recht in vielerlei Hinsicht: v. a. bei Online-Werbung und beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet gilt es für Unternehmen vieles zu beachten. Das gilt für Domains und den rechtskonformen Betrieb von Websites und Social-Media-Präsenzen (Lizenzen, Persönlichkeitsrecht etc.). Aber auch bei der Gestaltung von Verträgen im Online-Bereich (inkl. AGB, Widerrufsbelehrungen etc.) und im Hinblick auf rechtliche Anforderungen an ein Impressum, eine Datenschutzerklärung etc. In der Online-Kommunikation gilt es für Unternehmen, sich rechtskonform zu verhalten. Andernfalls riskieren Unternehmen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen von Verbrauchern oder Wettbewerbern ausgesetzt zu sein.

Unser Beratungsangebot im IT-Recht für Unternehmer

Wir beraten Unternehmen zu allen Fragen des IT-Rechts, unterstützen bei der Gestaltung von rechtskonformen Erklärungen und Verträgen und prüfen u. a. Online-Präsenzen auf Rechtsverstöße. Nicht zuletzt vertreten wir unternehmerische Mandanten außergerichtlich und vor Gericht, z. B. im Zusammenhang mit der Abwehr von Abmahnungen oder der Abwehr bzw. aktiven Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Maren Rolink. Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und aufgrund ihres Masters (LL.M.) im Bereich „Informationsrecht“ steht sie Ihnen mit umfassenden theoretischen Kenntnissen und Praxiserfahrung zur Verfügung.

Unsere Beratungsthemen im IT-Recht für Unternehmer sind u.a.:

  • Widerrufsbelehrung / Fernabsatzgeschäfte
  • AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Webdesign, Agenturverträge etc.
  • Datenschutz
  • Social Media
  • Lizenzen für Fotos, Texte, Video
  • Urheberrechtsverletzung (Fotos, Texte)
  • Abmahnung, einstweilige Verfügung
  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen

Kontakt

Sekretariat

Frau Knox

Telefon: 04231 30 04 - 16
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwältin

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Mietrecht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Fachanwalt für IT-Recht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

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