Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Etliche Rechtsangelegenheiten bedürfen notarieller Mitwirkung: von Rechtsgeschäften „rund um die Immobilie“, in erb- und familienrechtlichen wie in gesellschafts- oder vereinsrechtlichen Angelegenheiten bis hin zu Vorsorgeerklärungen.