Notare

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Etliche Rechtsangelegenheiten bedürfen notarieller Mitwirkung: von Rechtsgeschäften „rund um die Immobilie“, in erb- und familienrechtlichen wie in gesellschafts- oder vereinsrechtlichen Angelegenheiten bis hin zu Vorsorgeerklärungen.

Immobilien: Kauf, Verkauf etc.

Ohne Mitwirkung eines Notars ist die Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland nicht möglich. Ein darauf gerichteter Vertrag muss stets notariell beurkundet werden, anderenfalls ist er unwirksam. Aber auch bei anderen grundstücksbezogenen Erklärungen ist die notarielle Beurkundung zum Teil obligatorisch.

Deshalb unterstützen Sie die Notare unserer Kanzlei u. a. bei der

  • Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
  • Beurkundung von Grundstücksübertragungen / Schenkungen
  • Beurkundung und Eintragung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten wie Hypotheken, Grundschulden etc.
  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (Teilungserklärung)
  • Übertragung von Wohnungseigentum, z. B. bei Verkauf einer Eigentumswohnung
  • Beurkundung der Begründung eines Erbbaurechts, des Verkaufs eines Erbbaurechts, der Änderung von Erbbaurechtsverträgen etc.
  • Beurkundung und Abwicklung von Bauträgerverträgen
  • Beurkundung von z. B. Hofübergabeverträgen, Hoffolgezeugnissen, Hoferklärungen

Familienrecht

Auch im Familienrecht ist die Mitwirkung eines Notars zum Teil zwingend notwendig: Das gilt vor allem für Eheverträge, aber auch wenn es um die Regelung einer ganz oder teilweise einvernehmlichen Scheidung geht, um Erklärungen im Kindschaftsrecht oder im Zusammenhang mit einer Adoption.

Unsere Notare Holger Stüven und Maren Rolink sind deshalb u. a. auch Ihre Ansprechpartner für Beurkundungen von

  • Eheverträgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Adoptionen

Erbrecht und Vorsorge

Die Mitwirkung eines Notars im Erbrecht ist u. a. dann sinnvoll, wenn erbrechtliche Verfügungen z. B. nicht (mehr) selbst handschriftlich verfasst werden können (notarielles Testament statt eigenhändigem Testament) oder kompliziertere Nachlassregelungen erforderlich sind (z. B. bei „Patchworkfamilien“, behinderten Kindern oder Unternehmern). Aber auch im Zusammenhang mit Erbscheinsanträgen, der Ausschlagung einer Erbschaft und/oder Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist das Hinzuziehen eines Notars oft unumgänglich. Nicht zuletzt sind Notare zudem für Personen jeden Alters Ansprechpartner zum Thema rechtliche Vorsorge zu Lebzeiten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung).

So unterstützten unsere Notare Sie in unserer Kanzlei u. a. mit der Beurkundung von

  • Testamenten, Ehegattentestamenten, Erbverträgen etc.
  • Erbscheinsanträgen
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungsverträgen oder Erbteilskaufverträgen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

Gesellschaftsrecht und Vereine

Nicht zuletzt ist die Mitwirkung eines Notars auch im Gesellschaftsrecht oft notwendig. Vor allem bei Kapitalgesellschaften wie z. B. der GmbH ist bereits die Gründung ohne notarielle Mitwirkung nicht möglich. Aber auch im gesamten „Lebenszyklus“ einer Gesellschaft kann notarielle Unterstützung vorgeschrieben sein, um rechtswirksame Änderungen an der Gesellschaft vorzunehmen.

Aus diesem Grund unterstützen Notar Holger Stüven und Notarin Maren Rolink Sie z. B. im Zusammenhang mit

  • der Gründung einer GmbH, AG oder Personengesellschaft
  • dem ganzen oder teilweisen Verkauf einer Gesellschaft
  • der Umwandlung einer Gesellschaft
  • Satzungsänderungen
  • Änderung der Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft
  • der Auflösung einer Gesellschaft

sowie den dazu erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister.

Ähnliches gilt für Vereine. Unsere Notare sind deshalb auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es z. B. um folgende Themen aus dem Vereinsrecht geht:

  • Vereinsgründung
  • Satzung / Satzungsänderung
  • Vorstandsänderung
  • Auflösung eines Vereins
  • sowie die dafür notwendigen Anmeldungen zum Vereinsregister.

Unsere Ansprechpartner

Benötigen Sie Unterstützung in Form einer notariellen Beurkundung oder auch notariellen Beglaubigung, sind Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Notar Holger Stüven sowie Rechtsanwältin und Notarin Maren Rolink.

Kontakt

Telefonzeiten

Montag          08:00-12:00 / 14:00-17:00
Dienstag        08:00-12:00 / 14:00-17:00
Mittwoch      08:00-12:00
Donnerstag  08:00-12:00 / 14:00-17:00
Freitag           08:00-15:00

Sekretariat

Gaby Marks

Telefon: 04231 30 04 - 15
Fax: 04231 30 04 - 50
Sekretariat

Diana Pollmann

Telefon: 04231 30 04 - 38
Fax: 04231 30 04 - 50
Sekretariat

Maja Dietzel

Telefon: 04231 30 04 - 45
Fax: 04231 30 04 - 50
Sekretariat

Sonja Freitag

Telefon: 04231 30 04 - 23
Fax: 04231 30 04 - 50

Notare

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Mietrecht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckung

Notare in Verden - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Holger Stüven
Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Holger Stüven

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

E-Mail Sekretariat: freitag@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 23 (Sekretariat Frau Freitag)

Holger Stüven ist Rechtsanwalt, Notar sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Stüven wurde 1964 in Hassel/Weser geboren. Nach seinem Abitur in Verden studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth. Im Jahr 1991 legte er in Bayreuth sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte Holger Stüven 1994 sein zweites Staatsexamen in Celle. Kurz darauf wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1994 bis 1999 als Rechtsanwalt in Hoya/Weser tätig.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht sowie im Miet- und WEG-Recht ist Rechtsanwalt Holger Stüven berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“, seit 2008 zudem den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Holger Stüven vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zum Notar bestellt. Seitdem liegt sein beruflicher Schwerpunkt in der Ausübung seiner Tätigkeit als Notar.

Mitgliedschaften:

Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

                 04 23 1 / 30 04 34 (Sekretariat Frau Avanas)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

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Auszeichnungen: