Sportrecht

Im Sport rücken immer mehr auch wirtschaftliche Aspekte und Interessen in den Fokus. Rechtliche Unterstützung im Sportrecht sichert eigene Positionen und ist solide Basis für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen allen „Playern“ im Sport-Business.

Sportvertragsrecht

Der Sport lebt von Verträgen sehr unterschiedlicher Art: Verträge zwischen Sportlern und Managern, Vermittlern, Ausstattern, Sponsoren und Vereinen. Verträgen zwischen Vereinen untereinander, zwischen Vereinen und Sponsoren oder Veranstaltern. Nicht zuletzt lebt der Sport auch von Verträgen zwischen Verbänden und Medienunternehmen. All diese Verträge gilt es professionell erstellen, prüfen und verhandeln zu lassen, aber genauso gilt es, Rechte aus Verträgen durchzusetzen und Vertragsverletzungen effizient zu unterbinden.

Unser Beratungsangebot im Sportvertragsrecht bezieht sich u.a. auf folgende Verträge:

  • Managementvertrag
  • Sponsoringvertrag / Ausstatter-Vertrag
  • Vertretung bei Transfer und Vereinswechseln
  • Beratungs- und Vermittlungsverträge
  • Athletenvereinbarungen
  • Dienstverträge und sportspezifische Arbeitsverträge
  • Verträge über Übertragungsrechte (TV / Hörfunk)
  • Bildlizenzverträge, Markenlizenzverträge
  • Lizenzverträge allgemein
  • Miet- und Pachtverträge

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht spielt im Sport eine wichtige Rolle, da Vereine die Basis der Sportkultur sind. Bei Gründung eines Vereins ist deshalb großer Wert darauf zu legen, in Satzungen individuellen Anforderungen auch auf lange Sicht Rechnung zu tragen. Im laufenden Betrieb gilt es, Veränderungen im Verein und im Verhältnis zu Dritten rechtzeitig rechtlich Rechnung zu tragen. Und auch das Verhältnis zwischen Verein, Organen und Mitgliedern ist rechtlich oftmals nicht unkompliziert.

Unser Beratungsangebot im Vereinsrecht bezieht sich deshalb u. a. auf folgende Themen:

  • Vereinsgründung / Erstellung, Prüfung und Optimierung von Satzungen
  • (steuerliche) Fragen der Gemeinnützigkeit
  • Mitgliedschaft (Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder)
  • Rechtsfragen zu Stimmrecht und Abstimmungen, Wahlen und Beschlüssen
  • Haftung von Verein und Vorstand
  • Vereinsausschlussverfahren, Sanktionsrecht
  • Wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins / Teilausgliederung gewerblicher Aktivitäten
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Verbände

Sportvereine sind in aller Regel in oftmals komplexe Strukturen von Sportverbänden auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene oder auch international eingebunden. Das bringt mit sich, dass Sportvereine sich an gewisse Verbandsregeln und Vorgaben zu halten haben, z. B. im Hinblick auf Disziplinarmaßnahmen, Transfers, Umgang mit Doping etc. Diese Eingliederung birgt nicht selten Konfliktpotenzial für alle Beteiligten und macht dann professionelle anwaltliche Unterstützung notwendig.

Unsere Beratungsthemen im Sportverbandsrecht sind u. a.:

  • Beratungen zum Satzungsrecht der Sportverbände
  • Zulassungsverfahren / Clublizenzierung
  • Überprüfung von Verbandsentscheidungen und Verbandsrecht
  • Disziplinarverfahren auf Vereins- oder Verbandsebene
  • Vertretung vor Verbandsgerichten
  • Verteidigungsmöglichkeiten gegen Verbandsgerichtsentscheidungen
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Doping- und Strafbestimmungen

Sportstrafrecht

Straftaten im Sport-Umfeld sind sehr unterschiedlicher Natur. Einerseits sind Körperverletzungen unter Sportlern über die normale sportliche Auseinandersetzung hinaus strafrechtlich relevant. Sportler und Mediziner können sich andererseits Ermittlungsverfahren im Bereich Doping ausgesetzt sehen – Manager und Funktionäre ggfs. Vorwürfen im Bereich Korruption etc. Nicht zuletzt werden auch gegen Fans strafrechtliche Verfahren eingeleitet, z. B. wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch oder dem unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik.

Unsere Beratungsthemen im Sportstrafrecht sind u. a.:

  • Körperverletzungshandlungen
  • Sportwettbetrug
  • Spielmanipulation von berufssportlichen Wettbewerben
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
  • Landfriedensbruch
  • Einsatz von Pyrotechnik

Unsere Beratungsthemen im Sportrecht

Wir unterstützen Sie als Sportler, Sportmanager, Spielvermittler oder Fan, genauso wie als Verein und Verband oder Sponsoren in allen Bereichen des Sportrechts. Wir erstellen, prüfen oder verhandeln Verträge in allen Bereichen, setzen Ansprüche vor Gericht durch oder wehren sie ab und verteidigen im Sportstrafrecht.

Natürlich nicht zuletzt vertreten wir unsere Mandanten auch in Verfahren der (internationalen) SportSchiedsgerichtsbarkeit (z. B. DIS, CAS) und vor nationalen Verbandsgerichten.

Ihr Ansprechpartner für alle Themen im Sportrecht ist Rechtsanwalt Jakob Struif LL.M.. Er berät und vertritt seit einigen Jahren aktiv Mandanten im Bereich Sportrecht und ist nicht zuletzt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). 

Sportrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner - Rechsanwälte & Notar
Jakob Struif LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht

Jakob Struif LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Jakob Struif ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2015 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2020 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Jakob Struif wurde 1983 in Bremen geboren. Nach seinem Abitur studierte er von 2005 bis 2011 an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und legt 2011 dort sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Rechtsreferendariat beim OLG Schleswig absolvierte er im Jahr 2015 sein zweites Staatsexamen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Ende 2015 ist Jakob Struif in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafrecht und Sportrecht tätig. Im Sportrecht absolvierte er von 2016 bis 2018 eine Ausbildung zum Master of Law (LL.M.) an der Sporthochschule Köln und der Universität Gießen. Die abschließende Masterarbeit verfasste er zum Thema „Die Straftatbestände Sportwettbetrug (§265 c StGB) und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§265d StGB)“.
Im März 2019 schloss er sein Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Seit 2019 ist Rechtsanwalt Jakob Struif aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zudem berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.   

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