Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht regelt, wer im Falle des Todes einer Person im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge welchen Anteil am Nachlass dieser Person erbt und wer ggfs. welche Ansprüche gegen Erben geltend machen kann. Natürlich ist es aber möglich, seinen Nachlass individuell und nach eigenen Vorstellungen zu regeln.   

Nachlassgestaltung

Wer sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und seinen Nachlass individuell regeln will, sollte seinen letzten Willen z. B. in Form eines (Ehegatten-)Testaments oder Erbvertrages etc. rechtssicher gestalten. Denn letztwillige Verfügungen ermöglichen u. a., Personen zu enterben, aber auch einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände zukommen zu lassen (Vermächtnis). Das ermöglicht, der eigenen familiären Situation und den eigenen Vorstellungen erbrechtlich Ausdruck zu geben.

Unsere Beratungsthemen im Bereich Erbrecht für Erblasser sind u. a.:

  • Beratung / Klärung individuelle gesetzliche Erbfolge
  • Testament, Ehegattentestament / Berliner Testament
  • Unternehmertestament
  • Erbvertrag
  • Beratung zu Enterbung & Pflichtteilsansprüchen, Erbunwürdigkeit
  • Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen zu Lebzeiten / Erbschaftssteuer
  • Vermächtnisanordnungen
  • Vorsorgeerklärungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)

Erben und Erbengemeinschaften

Verstirbt eine Person, sorgt das unter Angehörigen für zahlreiche erbrechtliche Fragen zu den Themen Erbe und Erbengemeinschaft, Erbschein und Erbscheinsverfahren, ggfs. zu Enterbung und „Pflichtteil“, zur Erbschaftssteuer etc. In dieser Situation ist es für Erben oder Vermächtnisnehmer, aber auch für Enterbte sinnvoll, anwaltlichen Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der oft komplexen Rechtslage nach einem Erbfall „Herr“ zu werden und zu seinem Recht zu kommen.

Unsere Beratungsthemen für Erben und Erbengemeinschaften sind u. a.:

  • Beratung / Klärung individuelle oder gesetzliche Erbfolge
  • Unterstützung im Erbscheinsverfahren
  • Prüfung von Testament etc.
  • Anfechtung eines Testaments
  • Klärung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbausschlagung und Erbverzicht
  • Durchsetzung Vermächtnis / Abwehr Vermächtnisanspruch
  • Verwaltung der Erbengemeinschaft
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Unser Beratungsangebot im Erbrecht und zur Vorsorge

Wir beraten Personen, die ihren Nachlass regeln wollen, umfassend im Erbrecht und unterstützen dabei, letztwillige Verfügungen wie z. B. ein Testament exakt nach ihrem Wunsch und rechtsverbindlich zu erstellen.

Erben, Erbengemeinschaften und Vermächtnisnehmern beantworten wir gerne Fragen zur erbrechtlichen Situation und unterstützen z. B. bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfang Struif, Rechtsanwalt und Notar Holger Stüven, Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr sowie Rechtsanwältin und Notarin Maren Rolink. Rechtsanwalt Stüven und Rechtsanwältin Rolink stehen Ihnen als Rechtsanwälte zur Verfügung sowie alternativ für Beurkundungen als Notare.

Kontakt

Sekretariat

Frau Knox

Telefon: 04231 30 04 - 16
Fax: 04231 30 04 - 50

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Telefon: 04231 30 04 - 40
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwälte

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Erbrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner - Notar & Rechtsanwälte
Wolfgang Struif
Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Struif

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Sandra Ullrich)

Wolfgang Struif ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Notar a.D. Im Jahr 1985 gründete er die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Rechtsanwalt Wolfgang Struif wurde 1944 in Bad Essen geboren. Er studierte von 1966 bis 1968 in Hamburg und von 1968 bis 1971 in Hamburg Rechtswissenschaften. Nach zehnjähriger Studienunterbrechung (hier klicken) legte er 1982 sein erstes Staatsexamen ab und absolvierte nach anschließendem Referendariat 1985 sein zweites Staatsexamen am OLG Celle. Im gleichen Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete direkt im Anschluss die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und umfassenden praktischen Erfahrungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Struif seit 1997 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Zudem wurde er 1996 vom Präsidenten des OLG Celle zum Notar bestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum Erreichen der Altersgrenze für Notare im Jahr 2014 aus.

Mitgliedschaften:

Holger Stüven
Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Holger Stüven

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

E-Mail Sekretariat: freitag@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 23 (Sekretariat Frau Freitag)

Holger Stüven ist Rechtsanwalt, Notar sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Stüven wurde 1964 in Hassel/Weser geboren. Nach seinem Abitur in Verden studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth. Im Jahr 1991 legte er in Bayreuth sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte Holger Stüven 1994 sein zweites Staatsexamen in Celle. Kurz darauf wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1994 bis 1999 als Rechtsanwalt in Hoya/Weser tätig.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht sowie im Miet- und WEG-Recht ist Rechtsanwalt Holger Stüven berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“, seit 2008 zudem den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Holger Stüven vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zum Notar bestellt. Seitdem liegt sein beruflicher Schwerpunkt in der Ausübung seiner Tätigkeit als Notar.

Mitgliedschaften:

Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

Mitgliedschaften:

Auszeichnungen:

Sybille Gerstmayr
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Sybille Gerstmayr

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Mediatorin

E-Mail Sekretariat: espowe@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 40 (Sekretariat Frau Espowe)

Sybille Gerstmayr ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und seit 2018 für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr wurde 1965 in Verden geboren. Nach ihrem Abitur studierte sie von 1984 bis 1990 an den Universitäten in Würzburg und Göttingen Rechtswissenschaften und absolvierte in Göttingen im Jahr 1990 ihr erstes Staatsexamen. Anschließend nahm Sybille Gerstmayr ihr Referendariat in Verden und Lüneburg auf und absolvierte 1994 in Hannover ihr zweites Staatsexamen. 1996 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin tätig: Von 1996 bis 2010 war sie Partnerin der Kanzlei Dr. Harupa & Partner, von 2011 bis 2017 im Zusammenschluss mit weiteren Rechtsanwälten Partnerin einer eigenen Kanzlei, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr ist schwerpunktmäßig im Familienrecht sowie im Erbrecht tätig. Aufgrund ihrer besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse führt Rechtsanwältin Sybille Gerstmayr seit dem Jahr 2000 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“.

Seit Abschluss ihrer Ausbildung zur Mediatorin im Jahr 2014 führt Sybille Gerstmayr auch Mediationsverfahren durch, die sich zur außergerichtlichen und einvernehmlichen Konfliktlösung im Familienrecht, aber auch in anderen Rechtsbereichen anbieten.

Mitgliedschaften: