Mietrecht

Das Mietrecht besteht aus zwei großen Bereichen: dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht. Dabei handelt es sich um zwei Bereiche, die sich teils deutlich voneinander unterscheiden.

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum wie auch Gewerbeflächen, natürlich jedoch nicht im selben Fall. So können wir Argumente beider Seiten stets nachvollziehen und unsere Mandanten immer bestmöglich vertreten.

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht kennt viele gesetzliche Regelungen zum Mieterschutz. Aber auch Vermieter haben natürlich schützenswerte Interessen gegenüber Mietern. Themen wie z. B. ausstehende Miet- oder Kautionsrückzahlung, Mietmängel und Mietminderung, dringende Reparaturen, Kündigung wegen Eigenbedarf, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung, Mietminderungen oder Nebenkostenabrechnung betreffen dabei Mieter und Vermieter oft gleichermaßen.   

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter, ist (fach-)anwaltlicher Rat oftmals hilfreich, um wirtschaftliche Nachteile und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wenn diese keine Aussicht auf Erfolg versprechen.

Unser Beratungsangebot im Wohnungsmietrecht

Wir unterstützen Sie als Mieter oder Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten: im Rahmen einer Erstberatung, einer außergerichtlichen Vertretung oder vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner für Wohnraummietrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin.

Themen unserer Beratung im Wohnungsmietrecht sind u. a.:

  • Mietvertrag, Kündigungsfristen, Befristung
  • Mieterhöhung, Staffelmieten, Indexmieten
  • Modernisierung von Wohnraum
  • Mietminderung, z. B. wegen Schimmel, Flächenabweichung etc.
  • Untervermietung, dauerhaft, Airbnb etc.
  • Kündigung wegen Sanierung
  • Kündigung wegen Eigenbedarf Vermieter
  • Kündigung (fristlos) wegen Zahlungsrückständen
  • Kautionsrückzahlung
  • Schönheitsreparaturen
  • Betriebs- und Nebenkosten
  • Räumungsklage

Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht genießen Mieter deutlich weniger Schutz als im Wohnraummietrecht. Aufgrund weniger gesetzlicher Regelungen haben die Vertragsparteien bei der Gestaltung des Gewerbemietvertrages viel Spielraum.

Deshalb kommt dem Gewerbemietvertrag besondere Bedeutung zu: Ein ungeprüfter Gewerbemietvertrag kann für Mieter wie Vermieter erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen. Er sollte deshalb bestenfalls bereits vor Vertragsschluss im Hinblick auf individuelle Anforderungen (fach-)anwaltlich geprüft werden.

Zudem können während des Mietverhältnisses im Gewerbemietrecht Fragen von Mietern und Vermietern entstehen bzw. Konflikte auftreten, etwa im Hinblick auf Mieterhöhungen, Umbaumaßnahmen und Rückbau, Mietminderung, feste Vertragslaufzeiten, eine vorzeitige Kündigung oder Kautionszahlung und -rückzahlung. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden. Das trägt dazu bei, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder ist die notwendige professionelle Unterstützung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unser Beratungsangebot im Gewerbemietrecht

Wir unterstützen Sie als Mieter oder Vermieter von Gewerbeflächen (z. B. Ladengeschäft, Büro, Lagerfläche etc.) in allen Fragen zum Gewerbemietrecht – außergerichtlich und vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner für Gewerbemietrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin.

Themen unserer Beratung im Gewerbemietrecht sind u. a.:

  • Befristeter (Gewerbe-)Mietvertrag
  • Kündigungsfristen, vorzeitige Kündigung
  • Vertragsaufhebung
  • Mieterhöhung, Staffelmiete etc.
  • Mietminderung, z. B. wegen Schimmel, Flächenabweichung etc.
  • Kaution/Kautionsrückzahlung
  • Umbauten bei Einzug
  • Rückbau von Einbauten etc.
  • Betriebspflicht
  • Konkurrenzschutz
Fachanwalt für Mietrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Brigitte M. Polzin
Rechtsanwältin

Brigitte M. Polzin
Rechtsanwältin

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Frau Ullrich)

Brigitte M. Polzin ist Rechtsanwältin und seit 2019 für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig.

Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin wurde 1965 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Während ihres Auslandssemesters in Wien an der Rudolphina absolvierte sie Praktika bei der United Nations Organization (UNO) und der International Atomic Energy Agency (IAEA).

1991 legte sie ihr erstes juristisches Staatsexamen in Tübingen ab. Während ihres Referendariats von 1991 bis 1994 verbrachte Brigitte M. Polzin eine viermonatige Anwaltsstation in Toronto, Kanada. Als Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei beschäftigte sie sich dort mit Vermögensfragen und der Vermögensrestitution kanadischer Bürger, die während des SED-Regimes enteignet worden waren.

1994 absolvierte Brigitte M. Polzin in Stuttgart ihr zweites Staatsexamen. Im selben Jahr wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen und war im Anschluss für die Kanzleien Holzhauser & Partner in Dresden sowie harupa|rechtsanwälte in Verden als Rechtsanwältin tätig, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin ist schwerpunktmäßig im allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.

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