Das Mietrecht besteht aus zwei großen Bereichen: dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht. Dabei handelt es sich um zwei Bereiche, die sich teils deutlich voneinander unterscheiden.
Im Mietrecht vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum wie auch Gewerbeflächen, natürlich jedoch nicht im selben Fall. So können wir Argumente beider Seiten stets nachvollziehen und unsere Mandanten immer bestmöglich vertreten.