Zivilvollmacht

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Vollmacht

Wolfgang Struif 

Kay Müffelmann 

Dr. Jürgen Meyer 

Holger Stüven 

Maren Rolink LL.M. 

Jakob Struif LL.M. Sportrecht 

Sybille Gerstmayr 

Brigitte M. Polzin 

Ole Görler       

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wird hiermit in Sachen
wegen

Vollmacht erteilt:

  1. Zur Prozessführung einschließlich der Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen,
  2. Zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften,
  3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art,
  4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen,
  5. zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen, Urkunden und anderen Gegenständen.Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten und den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich oder Anerkenntnis zu erledigen. Die Beauftragung erfolgt unabhängig von der Kostenschutzzusage einer Rechtsschutzversicherung. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Sie treten Kostenerstattungsansprüche an die Bevollmächtigten ab.
  6. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen.
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