Zwangsvollstreckung

Nicht selten kommen Schuldner vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, ob Zahlung, Herausgabe eines Gegenstandes oder Räumung einer Wohnung. In dieser Situation werden gerichtliche Urteile oft mithilfe von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchgesetzt.

Ansprüche durchsetzen

In der Zwangsvollstreckung setzen Gläubiger Ansprüche gegen Schuldner zwangsweise durch. So ist es möglich, ausstehende Zahlungen, aber auch die Herausgabe von Gegenständen oder beispielsweise die Verschaffung von Besitz an Immobilien u. a. mit Unterstützung durch einen staatlich bestellten Gerichtsvollzieher zu erzwingen.

In der Regel ist die Vollstreckung ein zusätzlicher Schritt nach Ende eines Gerichtsverfahrens, der notwendig wird, wenn ein Schuldner Verpflichtungen aus einem Urteil nicht nachkommt. Eine Vollstreckung ist jedoch nur möglich, wenn ein Vollstreckungstitel (z. B. rechtskräftiges Urteil, Vollstreckungsbescheid) vorliegt. Im Übrigen ist die Zwangsvollstreckung nur rechtmäßig, wenn bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden – das gilt es auf Gläubigerseite und Schuldnerseite im Blick zu behalten.

Unser Leistungsangebot im Bereich Zwangsvollstreckung:

  • Einholen von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis / Vollstreckungsportal
  • außergerichtliches / gerichtliches Mahnverfahren
  • Antrag auf Lohnpfändung / Kontenpfändung
  • Eintragung von Zwangssicherungshypothek, Betreiben der Zwangsversteigerung von Immobilien
  • Beauftragen eines Gerichtsvollziehers
  • Abwehr von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsabwehr, Vollstreckungsschutz, Vollstreckungsgegenklage etc.

Forderungsmanagement

Unternehmen werden durch ausbleibende Zahlungen von Kunden und Kooperationspartnern oftmals stark belastet – finanziell und hinsichtlich des so entstehenden Personalaufwandes. Das gilt bei einer Vielzahl kleiner offener Forderungen wie auch bei wenigen großen Außenständen. In dieser Situation ist es deshalb oft sinnvoll, das Forderungsmanagement in anwaltliche Hand zu geben. So ist es möglich, der Forderungsbeitreibung von der ersten Mahnung bis hin zur Vollstreckung Nachdruck zu verleihen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Forderungsmanagement:

  • Erstellen eines individuellen Konzepts für außergerichtliche Mahnvorgänge etc.
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Vertretung vor Gericht in Auseinandersetzungen über Forderung(en)
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Begleitung der Zwangsvollstreckung

Unser Unterstützungsangebot in der Zwangsvollstreckung

Ihre Ansprechpartner für Themen der Zwangsvollstreckung – als Gläubiger oder Schuldner – und für das Forderungsmanagement im Unternehmen sind Rechtsanwalt Jakob Struif und Rechtsanwältin Maren Rolink.

Kontakt

Sekretariat

Maren Arndt

Telefon: 04231 30 04 - 37
Fax: 04231 30 04 - 50

Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

IT-Recht

Mietrecht

Sportrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Vermögens-/ Unternehmensnachfolge

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Zwangsvollstreckung - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Maren Rolink LL.M.
Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und IT-Recht

Maren Rolink LL.M.

Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

E-Mail Sekretariat (allgemein): knox@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 16 (Sekretariat Frau Knox)

E-Mail Sekretariat (Unfallsachen): luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Maren Rolink ist Notarin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Seit November 2015 ist sie für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2022 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwältin Maren Rolink wurde 1981 in Nordhorn geboren. Nach ihrem Abitur in Verden studierte sie ab 2001 an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen im Jahr 2007 in Bremen leistete sie von 2007 bis 2009 ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Während dieser Zeit absolvierte sie zudem ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Juni 2009 legte Maren Rolink ihr zweites Staatsexamen ab und wurde kurz darauf als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Gerwing/Nonnenmacher/Göken in Friesoythe, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Maren Rolink ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, IT-Recht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Im Jahr 2010 begann Rechtsanwältin Rolink ein berufsbegleitendes Masterstudium Informationsrecht (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die abschließende Masterarbeit verfasste sie zum Thema „Die Haftung des Portalbetreibers im Internet bei Rechtsverletzungen durch Dritte“.
Im Juni 2015 schloss sie ihr Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades des „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und ihrer umfassenden praktischen Erfahrungen im Informationstechnologierecht bzw. Arbeitsrecht ist sie berechtigt zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2014 ist Maren Rolink „Fachanwältin für IT-Recht“, seit Februar 2016 zudem „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Im März 2022 wurde Rechtsanwältin Rolink von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle zur Notarin bestellt.

 

Mitgliedschaften:

Auszeichnungen:

Jakob Struif LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht

Jakob Struif LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail Sekretariat: luehring@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 31 (Sekretariat Frau Lühring)

Jakob Struif ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit 2015 ist er für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2020 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Jakob Struif wurde 1983 in Bremen geboren. Nach seinem Abitur studierte er von 2005 bis 2011 an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und legt 2011 dort sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Rechtsreferendariat beim OLG Schleswig absolvierte er im Jahr 2015 sein zweites Staatsexamen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Ende 2015 ist Jakob Struif in der Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafrecht und Sportrecht tätig. Im Sportrecht absolvierte er von 2016 bis 2018 eine Ausbildung zum Master of Law (LL.M.) an der Sporthochschule Köln und der Universität Gießen. Die abschließende Masterarbeit verfasste er zum Thema „Die Straftatbestände Sportwettbetrug (§265 c StGB) und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§265d StGB)“.
Im März 2019 schloss er sein Masterstudium mit der Erlangung des akademischen Grades „Master of Laws (LL.M.)“ ab.

Seit 2019 ist Rechtsanwalt Jakob Struif aufgrund seiner umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zudem berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.   

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