Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist in rechtlicher Hinsicht etwas Besonderes im Immobilienrecht. Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Der Wohnungseigentümer ist Alleineigentümer zwar seiner Wohnung, nicht aber z. B. der Außenhülle des Gebäudes, der zur gemeinsamen Benutzung bestimmten Räumlichkeiten (z. B. Treppenhaus) und der Außenflächen des Grundstücks, woran Gemeinschaftseigentum mit den anderen Wohnungseigentümern besteht. Dabei treffen in einem Mehrparteienhaus nicht selten sehr unterschiedliche Interessen von Eigentümern in der Eigentümergemeinschaft aufeinander und auch Konflikte mit der Hausverwaltung bleiben oftmals nicht aus.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Die Unterscheidung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum spielt im WEG-Recht eine zentrale Rolle. So kann der Wohnungseigentümer mit seinem Sondereigentum in aller Regel so verfahren, wie es ihm beliebt. Das Gemeinschaftseigentum hingegen unterliegt der Kontrolle und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Die Zuordnung hat dabei nicht nur Auswirkungen auf die Nutzbarkeit: Auch die Pflicht zur Kostentragung, z. B. für Reparaturen, Erneuerungen oder Umbauarbeiten, ist abhängig von der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.

Beschlüsse Eigentümerversammlung / Beschlussanfechtung

Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft werden in der jährlichen Eigentümerversammlung – oder in außerordentlichen Versammlungen – mit Mehrheitsbeschluss getroffen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind z. B. anstehende Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums, aber beispielsweise auch die Entlastung der Hausverwaltung. Nicht selten sind Eigentümerversammlungen und deren Beschlüsse Ausgangspunkt für Streitigkeiten zwischen Eigentümern untereinander bzw. zwischen Gemeinschaft und Verwaltung. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind damit im WEG-Recht häufig Gegenstand anwaltlicher Beratung und (gerichtlicher) Auseinandersetzungen.

Hausverwaltung

Eine Eigentümergemeinschaft kann einen Verwalter einsetzen, muss es aber nicht. Bei einer Vielzahl von Eigentümern empfiehlt sich allerdings oft aus praktischen Gründen die Einsetzung einer professionellen Verwaltung. Die Hausverwaltung ist allgemein dazu berechtigt, Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung für die Gemeinschaft auszuführen und entsprechende Verträge abzuschließen. Werden Maßnahmen nicht ordnungsgemäß oder notwendige Maßnahmen gar nicht getroffen, kann das Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Verwaltung auslösen.

Unsere Beratungsthemen im WEG-Recht

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zum WEG-Recht – als (künftiger) Eigentümer, als Eigentümergemeinschaft in der Auseinandersetzung mit Miteigentümern oder der Hausverwaltung. Aber auch wenn Sie die Immobilie einer Eigentümergemeinschaft verwalten, unterstützen wir Sie gerne in rechtlichen Dingen. Wir stehen Ihnen beratend und prüfend zur Seite und vertreten Sie natürlich bei Bedarf auch vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner für alle Themen im Wohnungseigentumsrecht sind Rechtsanwalt und Notar Holger Stüven und Rechtsanwältin Brigitte Polzin.

Unsere Beratungsthemen im WEG-Recht sind u. a.:

  • Beratung zur Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum
  • Prüfung Gemeinschaftsordnung vor Kauf einer Eigentumswohnung
  • Beratung zu Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum inkl. Rechte und Pflichten, z. B. bei Vermietung
  • Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum, v. a. Vorbereitung / Abänderung Teilungserklärung
  • Vorbereitung Beschlüsse WEG-Gemeinschaft
  • Anfechtung Beschlüsse WEG-Gemeinschaft vor Gericht
  • Vorgehen gegen Störungen in der Eigentümergemeinschaft / durch Miteigentümer
  • Unterstützung in Konflikten wegen baulicher Veränderungen durch/mit WEG-Gemeinschaft oder einzelnen Miteigentümern
  • außergerichtliche / gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Mängeln am Gemeinschaftseigentum (Vertretung Bauträger, WEG-Gemeinschaft, Hausverwaltung, Einzeleigentümer)
  • Gutachten für WEG-Gemeinschaften

Kontakt

Sekretariat

Sandra Ullrich

Telefon: 04231 30 04 - 17
Fax: 04231 30 04 - 50

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Wohnungseigentumsrecht - Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner
Holger Stüven
Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Holger Stüven

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

E-Mail Sekretariat: freitag@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 23 (Sekretariat Frau Freitag)

Holger Stüven ist Rechtsanwalt, Notar sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Stüven wurde 1964 in Hassel/Weser geboren. Nach seinem Abitur in Verden studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Bayreuth. Im Jahr 1991 legte er in Bayreuth sein erstes Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolvierte Holger Stüven 1994 sein zweites Staatsexamen in Celle. Kurz darauf wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1994 bis 1999 als Rechtsanwalt in Hoya/Weser tätig.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht sowie im Miet- und WEG-Recht ist Rechtsanwalt Holger Stüven berechtigt, zwei Fachanwaltstitel zu führen: Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“, seit 2008 zudem den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Mai 2015 wurde Rechtsanwalt Holger Stüven vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zum Notar bestellt. Seitdem liegt sein beruflicher Schwerpunkt in der Ausübung seiner Tätigkeit als Notar.

Mitgliedschaften:

Brigitte M. Polzin
Rechtsanwältin

Brigitte M. Polzin
Rechtsanwältin

E-Mail Sekretariat: ullrich@struif-partner.de

Telefon: 04 23 1 / 30 04 17 (Sekretariat Frau Ullrich)

Brigitte M. Polzin ist Rechtsanwältin und seit 2019 für die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner tätig.

Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin wurde 1965 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Während ihres Auslandssemesters in Wien an der Rudolphina absolvierte sie Praktika bei der United Nations Organization (UNO) und der International Atomic Energy Agency (IAEA).

1991 legte sie ihr erstes juristisches Staatsexamen in Tübingen ab. Während ihres Referendariats von 1991 bis 1994 verbrachte Brigitte M. Polzin eine viermonatige Anwaltsstation in Toronto, Kanada. Als Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei beschäftigte sie sich dort mit Vermögensfragen und der Vermögensrestitution kanadischer Bürger, die während des SED-Regimes enteignet worden waren.

1994 absolvierte Brigitte M. Polzin in Stuttgart ihr zweites Staatsexamen. Im selben Jahr wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen und war im Anschluss für die Kanzleien Holzhauser & Partner in Dresden sowie harupa|rechtsanwälte in Verden als Rechtsanwältin tätig, bevor sie in die Kanzlei Struif, Müffelmann & Partner wechselte.

Rechtsanwältin Brigitte M. Polzin ist schwerpunktmäßig im allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.

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